Beste Blicke ins Bissendorfer Moor: nun auch wieder von der
Langenhagener Seite. Die Region Hannover hat den maroden Aussichtsturm im Süden des Hochmoores durch einen ebenbürtigen Nachfolgebau ersetzen lassen. Der
neue Turm mit einer Aussichtsplattform in sechs Meter Höhe über Gelände besteht in den tragenden Elementen aus Eiche, im Übrigen aus Lärche. Das Holz stammt aus nachhaltigem Waldbau. Die Region
Hannover hat als Auftraggeberin dafür rund 50.000 Euro investiert.
„Das Bissendorfer Moor gehört zu den wenigen weitestgehend erhaltenen naturnahen Hochmooren Niedersachsens“, so Christine Karasch, Umweltdezernentin der Region Hannover. „Durch den Turm kann
diese faszinierende Landschaft nun wieder mit Weitblick erlebt werden.“ Da er ein Meter höher ist als der Vorgänger, bietet der Aussichtsturm einen noch besseren Blick auf den Muswillensee, einem natürlichen Moorkolk, sowie die
baumfreie Hochmoorfläche.
Das gut 700 Hektar große Bissendorfer Moor steht im Kern
seit 1971 unter Naturschutz.
Zusammen mit dem Otternhagener, Helstorfer und dem Schwarzen Moor gehört es zur Nordhannoverschen Moorgeest. Alle vier Moore tragen das europäische Prädikat "Natura 2000"-Gebiet. Ein LIFE+-Projekt mit Mitteln der Europäischen
Union soll helfen diese Moorlandschaften wieder zu vernässen und damit wertvolle Lebensräume für nachfolgende Generationen zu sichern und zu entwickeln. Das
Projekt leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Zum Bissendorfer Moor führt der Themenradweg „Von Moor zu Moor“, der auf 100 Kilometern
insgesamt sieben verschiedene Moorgebiete im Norden der Region Hannover verbindet.
Der alte Südturm im Bissendorfer Moor stammte aus dem Jahr 1984, seine Errichtung wurde noch von der Bezirksregierung in Auftrag gegeben und wurde seit deren Auflösung vom Fachbereich Umwelt der
Region unterhalten.
Schon 2017 ist ebenfalls aus Mitteln der Region Hannover der Aussichtsturm
im Norden auf dem Gebiet der Gemeinde Wedemark erneuert worden.
Hinweis für Besucherinnen und Besucher: Der neue Turm steht am Ende eines Stichweges. Das Verlassen des Weges ist zum Schutz der empfindlichen Vegetation, störempfindlicher Arten
und nicht zuletzt zum Schutz der Besucher verboten. Zurzeit werden am Turm noch kleinere Nacharbeiten durchgeführt.
Quelle: Pressemitteilung Nr.: 077/2021 des Regionspräsidenten vom 10.03.2021